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   BVerwG, 26.11.2020 - 1 WB 8.20   

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BVerwG, 26.11.2020 - 1 WB 8.20 (https://dejure.org/2020,47455)
BVerwG, Entscheidung vom 26.11.2020 - 1 WB 8.20 (https://dejure.org/2020,47455)
BVerwG, Entscheidung vom 26. November 2020 - 1 WB 8.20 (https://dejure.org/2020,47455)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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    Konkurrentenstreit um die Besetzung eines Dienstpostens; Anforderungen an die Dokumentation der wesentlichen Auswahlerwägungen; Unbeachtlichkeit eines Zuständigkeitsfehlers bei der Aufstellung der dienstpostenabhängigen Kriterien des Anforderungsprofils; Kein Erfordernis ...

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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 29.01.2020 - 1 WB 4.19

    Konkurrentenstreit um die Besetzung eines Dienstpostens; Ein Soldat hat keinen

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2020 - 1 WB 8.20
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats verfestigt sich eine einmal getroffene militärische Verwendungsentscheidung nicht dahin, dass der durch sie begünstigte Soldat eine rechtlich gesicherte Position erwirbt, auf dem ihm zugewiesenen Dienstposten verbleiben zu können; er müsste es vielmehr hinnehmen, von dem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn der Antragsteller bei der Stellenbesetzung ihm gegenüber rechtswidrig übergangen worden wäre (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 25. April 2007 - 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 Rn. 39 m.w.N., vom 28. September 2018 - 1 WDS-VR 4.18 - juris Rn. 11 und vom 29. Januar 2020 - 1 WB 4.19 - juris Rn. 19).

    Selbst wenn mit der Weisung des Staatssekretärs vom 16. September 2019 "Organisation des Geschäftsbereiches des Bundesministeriums der Verteidigung, hier: Ebenengerechte Wahrnehmung von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung in der Organisationsarbeit", Gz: Org-Az 10-01-00 - wie der Antragsteller geltend macht - eine Zuständigkeit der Abteilungsleiterin ... im Bundesministerium der Verteidigung für die Erarbeitung des Anforderungsprofils des in Rede stehenden Dienstpostens verbunden wäre, haben Staatssekretär und Ministerin damit das im Vorschlag dokumentierte Verfahren gebilligt und damit auch dieses als tragendes Element der Auswahlentscheidung in eigener Verantwortung übernommen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Februar 2017 - 1 WB 16.16 - Rn. 29 und vom 29. Januar 2020 - 1 WB 4.19 - Rn. 24).

  • BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 31.06

    Verwendungsentscheidung; militärische Verwendung; Beurteilungsspielraum;

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2020 - 1 WB 8.20
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats verfestigt sich eine einmal getroffene militärische Verwendungsentscheidung nicht dahin, dass der durch sie begünstigte Soldat eine rechtlich gesicherte Position erwirbt, auf dem ihm zugewiesenen Dienstposten verbleiben zu können; er müsste es vielmehr hinnehmen, von dem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn der Antragsteller bei der Stellenbesetzung ihm gegenüber rechtswidrig übergangen worden wäre (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 25. April 2007 - 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 Rn. 39 m.w.N., vom 28. September 2018 - 1 WDS-VR 4.18 - juris Rn. 11 und vom 29. Januar 2020 - 1 WB 4.19 - juris Rn. 19).

    Dem folgend hat der Senat eine entsprechende Verpflichtung zur Dokumentation der wesentlichen Auswahlerwägungen auch für Entscheidungen angenommen, die ein Konkurrenzverhältnis um eine höherwertige militärische Verwendung betreffen (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 25. April 2007 - 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 Rn. 50 und vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 - BVerwGE 133, 13 Rn. 36).

  • BVerwG, 26.01.2012 - 2 A 7.09

    Konkurrentenstreit; Beförderung; Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber;

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2020 - 1 WB 8.20
    Dabei fällt die Entscheidung darüber, welchen "Zuschnitt" ein Dienstposten haben soll, welche Zuständigkeiten ihm im Einzelnen zugewiesen sind und welche Fachkenntnisse zur Erfüllung der Aufgaben auf dem Dienstposten erforderlich sind, in das Organisationsermessen des Dienstherrn, das hinsichtlich der Maßgaben militärischer Zweckmäßigkeit nicht, im Übrigen nur auf sachfremde Erwägungen gerichtlich überprüfbar ist (BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 39.07 - BVerwGE 133, 1 Rn. 42 und Urteile vom 16. Oktober 2008 - 2 A 9.07 - BVerwGE 132, 110 Rn. 54 sowie vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 - BVerwGE 141, 361 Rn. 18).

    Der Dienstherr ist ferner berechtigt, im Einzelnen die Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung in Bezug auf den Aufgabenbereich des Dienstpostens im Vorfeld einer Auswahlentscheidung in einem Anforderungsprofil zu konkretisieren; insofern muss der Inhalt dieses Anforderungsprofils mit Art. 33 Abs. 2 GG vereinbar sein (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 25. November 2011 - 2 BvR 2305/11 - NVwZ 2012, 368 Rn. 15; BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 - BVerwGE 141, 361 Rn. 19).

  • BVerwG, 26.10.2017 - 1 WB 41.16

    Auswahlentscheidung; Bedarfslage; Bedarfsträgerforderungen;

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2020 - 1 WB 8.20
    Hierauf könnte es nur im Falle einer gleichheitswidrigen Handhabung des Anforderungsprofils ankommen, wenn also etwa der Dienstherr gegenüber dem Beigeladenen darauf verzichtet hätte, ein bestimmtes Anforderungskriterium zu erfüllen, während er gleichzeitig den Antragsteller von der Betrachtung ausschließt, weil er ein anderes Kriterium nicht erfüllt (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 2017 - 1 WB 41.16 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 87 LS 3 und Rn. 45 ff.).
  • BVerwG, 26.02.2013 - 1 WB 14.12

    Konkurrentenstreit um die Besetzung des nach Besoldungsgruppe A 16 bewerteten

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2020 - 1 WB 8.20
    Es kommt damit nicht auf den Eignungs- und Leistungsvergleich zwischen dem Antragsteller und dem Beigeladenen anhand der aktuellen dienstlichen Beurteilungen an, weil dieser nur zwischen Bewerbern durchzuführen ist, die jeweils allen Anforderungskriterien gerecht werden (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 2013 - 1 WB 14.12 - juris Rn. 37 und 45 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.09.2020 - 1 WB 56.19

    Auswahl für die Teilnahme am Lehrgang Generalstabs-/Admiralstabsdienst National

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2020 - 1 WB 8.20
    Wie dem Senat und der Prozessbevollmächtigten des Antragstellers aus dem Verfahren BVerwG 1 WB 56.19 bekannt ist, verfügt der Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung zum 31. August 2020 über 225 Offiziere, die mindestens einen Dienstgrad der Besoldungsgruppe B 6 tragen.
  • BVerwG, 30.04.2020 - 1 WB 60.19

    Konkurrentenstreit um den Dienstposten eines Dezernatsleiters und

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2020 - 1 WB 8.20
    Der Antragsteller ist insbesondere im Hinblick auf Art. 33 Abs. 2 GG, § 3 Abs. 1 SG antragsbefugt (BVerwG, Beschluss vom 30. April 2020 - 1 WB 60.19 - juris Rn. 14).
  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 39.07

    Konkurrentenstreitigkeit; Leistungsprinzip; Eignungs- und Leistungsvergleich,

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2020 - 1 WB 8.20
    Dabei fällt die Entscheidung darüber, welchen "Zuschnitt" ein Dienstposten haben soll, welche Zuständigkeiten ihm im Einzelnen zugewiesen sind und welche Fachkenntnisse zur Erfüllung der Aufgaben auf dem Dienstposten erforderlich sind, in das Organisationsermessen des Dienstherrn, das hinsichtlich der Maßgaben militärischer Zweckmäßigkeit nicht, im Übrigen nur auf sachfremde Erwägungen gerichtlich überprüfbar ist (BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 39.07 - BVerwGE 133, 1 Rn. 42 und Urteile vom 16. Oktober 2008 - 2 A 9.07 - BVerwGE 132, 110 Rn. 54 sowie vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 - BVerwGE 141, 361 Rn. 18).
  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2020 - 1 WB 8.20
    a) Nach der Rechtsprechung zu beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitigkeiten um Beförderungsämter folgt aus Art. 33 Abs. 2 GG ein Bewerbungsverfahrensanspruch, der Bewerbern um ein öffentliches Amt ein grundrechtsgleiches Recht auf leistungsgerechte Einbeziehung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung in die Bewerberauswahl gibt; die Bewerbung darf nur aus Gründen abgelehnt werden, die durch Art. 33 Abs. 2 GG gedeckt sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. August 2005 - 2 C 37.04 - BVerwGE 124, 99 ).
  • BVerwG, 25.09.2012 - 1 WB 44.11

    Konkurrentenstreit; Auswahlentscheidung; gerichtliche Kontrolle; Statuszuschlag;

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2020 - 1 WB 8.20
    Festlegungen des Anforderungsprofils oder einer Aufgabenbeschreibung für den Dienstposten entfalten Bindungswirkung für die Festlegung und Gewichtung der Leistungsmerkmale im Auswahlverfahren; ob die zuständige Stelle ihre Auswahlentscheidung an dem Anforderungsprofil bzw. an der Aufgabenbeschreibung ausgerichtet hat, ist gerichtlich in vollem Umfang überprüfbar (stRspr, z.B. BVerwG, Beschluss vom 25. September 2012 - 1 WB 44.11 - juris Rn. 30 und Urteil vom 16. August 2001 - 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58 ).
  • BVerfG, 25.11.2011 - 2 BvR 2305/11

    Organisationsermessen des Dienstherrn auch hinsichtlich der Frage, ob eine

  • BVerwG, 23.02.2017 - 1 WB 16.16

    Konkurrentenstreit; Querversetzung

  • BVerwG, 16.10.2008 - 2 A 9.07

    Dienstpostenkonkurrenz zwischen Beamten und Soldaten; Bundesnachrichtendienst;

  • BVerwG, 30.01.2014 - 1 WB 1.13

    Laufbahnwechsel; Auswahlverfahren; Vorbehalt des Gesetzes; Laufbahn der Offiziere

  • BVerwG, 27.05.2020 - 1 WB 71.19

    Antrag in einem Wehrbeschwerdeverfahren auf gerichtliche Entscheidung in einem

  • BVerwG, 24.05.2011 - 1 WB 60.10

    Soldatenbeteiligung; Personalrat; Gruppe der Soldaten; Gruppenangelegenheit;

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

  • BVerfG, 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10

    Zu den Maßgaben des Art 33 Abs 2 GG hinsichtlich der Fassung des

  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

  • BVerwG, 28.09.2017 - 1 WB 44.16

    Konkurrentenstreit; Ausschluss von der weiteren Betrachtung im Auswahlverfahren

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

  • BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 3.18

    Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Bestandskraft;

  • BVerwG, 29.11.2018 - 1 WB 47.17

    Besetzung eines nach Besoldungsgruppe A 16 bewerteten

  • BVerwG, 29.01.2013 - 1 WB 60.11

    Konkurrentenstreit; Auswahlentscheidung; Grundsatz der Bestenauslese; "im

  • BAG, 29.04.2021 - 8 AZR 279/20

    Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung

    Dies fällt in sein Organisationsermessen, das gerichtlich nur auf sachfremde Erwägungen überprüfbar ist (vgl. etwa BAG 28. Januar 2020 - 9 AZR 91/19 - Rn. 30; 10. Februar 2015 - 9 AZR 554/13 - Rn. 16 mwN; BVerwG 26. November 2020 - 1 WB 8.20 - Rn. 23; 23. Januar 2020 - 2 VR 2.19 - Rn. 25 mwN; vgl. auch BVerfG 20. September 2007 - 2 BvR 1972/07 - Rn. 13 mwN) .

    Eine Einengung des Kreises der nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu vergleichenden Bewerberinnen und Bewerber um ein öffentliches Amt darf nur aufgrund sachlicher Erwägungen erfolgen (vgl. BVerfG 20. September 2007 - 2 BvR 1972/07 - Rn. 14 mwN; BVerwG 26. November 2020 - 1 WB 8.20 - Rn. 41; 3. März 2011 - 5 C 16.10 - Rn. 22 mwN, BVerwGE 139, 135) .

    Ob der Arbeitgeber seine Auswahlentscheidung an dem Anforderungsprofil ausgerichtet hat, ist gerichtlich in vollem Umfang überprüfbar (vgl. etwa BAG 28. Januar 2020 - 9 AZR 91/19 - Rn. 30 mwN; BVerwG 26. November 2020 - 1 WB 8.20 - Rn. 23; 19. Juli 2018 - 1 WB 3.18 - Rn. 31) .

  • BVerwG, 23.11.2023 - 1 WB 29.23
    Damit hat er auch die Organisationsgrundentscheidung als tragendes Element der Verwendungsentscheidung in eigener Verantwortung übernommen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Februar 2017 - 1 WB 16.16 - juris Rn. 29, vom 29. Januar 2020 - 1 WB 4.19 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 97 Rn. 24 und vom 26. November 2020 - 1 WB 8.20 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 109 Rn. 32).
  • BVerwG, 02.03.2021 - 1 WB 1.21

    Gewährung rechtlichen Gehörs in einem Wehrbeschwerdeverfahren

    I Der Antragsteller wendet sich mit seiner Anhörungsrüge vom 5. Januar 2021, gegen den Beschluss des Senats vom 26. November 2020 (BVerwG 1 WB 8.20 ).

    b) Hiernach ist eine Gehörsverletzung im Zusammenhang mit Rn. 45 der Entscheidungsgründe des Beschlusses vom 26. November 2020 - BVerwG 1 WB 8.20 - weder dargelegt noch liegt sie vor.

    Vielmehr hat er sie dem Vortrag des Bundesministeriums der Verteidigung im Verfahren BVerwG 1 WB 8.20 entnommen.

  • VGH Hessen, 05.07.2022 - 1 B 647/22

    Zur Rechtmäßigkeit (beförderungs-)amtsbezogener Eignungsanforderungen in

    Der Dienstherr darf im Rahmen seines Gestaltungsspielraums aus sachlichen Gründen auch allgemeine Anforderungen an den Inhaber eines höheren Statusamtes stellen (zur Vorverwendung auf höhere Verwendungsebene vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. November 2020 - 1 WB 8.20 -, juris Rn. 43) und damit die Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung konkretisieren.
  • BVerwG, 15.12.2022 - 1 WB 9.22

    Konkurrentenstreit um die Besetzung eines Oberstabsfeldwebeldienstpostens;

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats verfestigt sich eine einmal getroffene militärische Verwendungsentscheidung nicht dahin, dass der durch sie begünstigte Soldat eine rechtlich gesicherte Position erwirbt, auf dem ihm zugewiesenen Dienstposten verbleiben zu können; er müsste es vielmehr hinnehmen, von seinem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn der Antragsteller bei der Stellenbesetzung ihm gegenüber rechtswidrig übergangen worden wäre (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. November 2020 - 1 WB 8.20 - juris Rn. 20).

    Damit hat er auch die Organisationsgrundentscheidung als tragendes Element der Verwendungsentscheidung in eigener Verantwortung übernommen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Februar 2017 - 1 WB 16.16 - juris Rn. 29, vom 29. Januar 2020 - 1 WB 4.19 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 97 Rn. 24 und vom 26. November 2020 - 1 WB 8.20 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 109 Rn. 32).

  • BVerwG, 24.02.2022 - 1 WB 40.21

    Unzureichende Dokumentation der Organisationsgrundentscheidung bei militärischem

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats verfestigt sich eine einmal getroffene militärische Verwendungsentscheidung nicht dahin, dass der durch sie begünstigte Soldat eine rechtlich gesicherte Position erwirbt, auf dem ihm zugewiesenen Dienstposten verbleiben zu können; er müsste es vielmehr hinnehmen, von seinem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn der Antragsteller bei der Stellenbesetzung ihm gegenüber rechtswidrig übergangen worden wäre (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. November 2020 - 1 WB 8.20 - juris Rn. 20).
  • BVerwG, 01.06.2021 - 1 W-VR 3.21

    Konkurrentenstreit um einen A-16-Dienstposten, Antrag auf Erlass einer

    Der Bedarfsträger kann dabei eine anstehende Neubesetzung des Dienstpostens auch zum Anlass nehmen, von der Beschreibung in den Organisationsgrundlagen abzuweichen, solange er sich in den Grenzen des ihm zustehenden Ermessens hält (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Mai 2020 - 1 WB 71.19 - juris Rn. 41 und vom 26. November 2020 - 1 WB 8.20 - juris Rn. 39).
  • BVerwG, 01.06.2021 - 1 W-VR 5.21

    Vorläufiger Rechtsschutz in einem Konkurrentenstreit um die Besetzung eines

    Der Bedarfsträger kann dabei eine anstehende Neubesetzung des Dienstpostens auch zum Anlass nehmen, von der Beschreibung in den Organisationsgrundlagen abzuweichen, solange er sich in den Grenzen des ihm zustehenden Ermessens hält (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Mai 2020 - 1 WB 71.19 - Rn. 41 und vom 26. November 2020 - 1 WB 8.20 - Rn. 39).
  • BVerwG, 21.07.2021 - 1 WB 4.21

    Konkurrentenstreit eines Berufssoldaten mit der Befähigung zum Richteramt um die

    Der Bedarfsträger kann dabei eine anstehende Neubesetzung des Dienstpostens auch zum Anlass nehmen, von der Beschreibung in den Organisationsgrundlagen abzuweichen, solange er sich in den Grenzen des ihm zustehenden Ermessens hält (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Mai 2020 - 1 WB 71.19 - Rn. 41 und vom 26. November 2020 - 1 WB 8.20 - Rn. 39).
  • VGH Hessen, 28.02.2023 - 1 B 267/22

    Kein Ausschluss aus einem Auswahlverfahren um eine Schulleiterstelle aufgrund

    Soweit allgemeine "Bedarfsträgerforderungen", die für eine Vielzahl gleich bewerteter Dienstposten in vergleichbarer Weise gelten, in ein Anforderungsprofil aufgenommen werden, ist dies bereits zulässig, wenn dafür tragfähige militärfachliche Gründe ins Feld geführt werden können (vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 26. November 2020 - 1 WB 8/20 -, juris Rn. 41 sowie vom 21. Juli 2021 - 1 WB 5/21 -, juris Rn. 50).
  • BVerwG, 21.07.2021 - 1 WB 5.21

    Konkurrentenstreit eines Berufssoldaten mit der Befähigung zum Richteramt um die

  • BVerwG, 06.05.2021 - 1 WB 31.20

    Versetzung wegen Verlust der Eignung für den Dienstposten

  • BVerwG, 17.05.2022 - 1 WB 35.21

    Konkurrentenstreit um die Besetzung eines Oberstabsfeldwebel-Dienstpostens

  • BVerwG, 11.03.2021 - 1 WDS-VR 16.20

    Vorläufiger Rechtsschutz eines Berufssoldaten gegen seine Versetzung;

  • BVerwG, 01.03.2023 - 1 WB 45.21

    Anerkennung eines dem Beamtenrecht entsprechenden Bewerbungsverfahrensanspruchs

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2022 - 6 A 2306/20

    Klagebefugnis; Umsetzungskonkurrenz; Förderlicher; Dienstposten

  • BVerwG, 24.10.2022 - 1 W-VR 22.22

    Unbegründeter Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in einem

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.12.2022 - 6 B 1127/22

    Konkurrentenstreit; Bewerbungsverfahrensanspruch; Anforderungsprofil;

  • BVerwG, 02.03.2021 - 1 WDS-VR 18.20

    Erfolglosigkeit der Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen nicht

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